Vorbetrachtung, Gegebenheiten
Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in meinem Unterrichtsraum (Klavierlehrerin und Schülerin oder Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m ist ohne weiteres möglich.
Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
- Eltern und Personen, die den Klavierschüler abholden oder bringen bleiben im Außenbereich stehen und warten bis Sie von mir hereingeholt werden.
2. Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich im Flur, im Unterrichtsraum und auf dem WC.
3. Masken
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
- Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Türklinken, Notenständer, Klaviertastatur und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch mich nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von mir berührt.
5. Benutzung des Klaviers
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung des Klaviers ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen.
6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist wird von mir so zu koordiniert, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird. Ich darf für die Dauer der Pandemie auch an Sonn- und Feiertagen Unterricht anbieten, wenn dies der Koordinierung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen förderlich ist.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit wird der Unterrichtsraum von mir ausreichend gelüftet.
Um die Ausbreitung der Aerosole zu verhindern wird in den Unterrichtsräumen eine ausreichende Luftfeuchtigkeit durch Luftbefeuchter erreicht.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
- Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
- Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
10. Angebot alternativer Unterrichtsformen
- Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
- Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
- Informationen zum Online-Unterricht finden Sie hier!